Erwachsene Menschen mit Behinderung haben den Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihr Elternhaus im selben Alter zu verlassen wie andere junge Menschen auch.
Wohnen bedeutet nicht nur Versorgung, Unterkunft und Verpflegung, sondern auch Geborgenheit und Eigenständigkeit, Privatsphäre und Gemeinschaft, die Möglichkeit des
Rückzugs und Offenheit nach außen. Wir bieten die Möglichkeit, so normal wie möglich zu leben und dazu jede Hilfe zu bekommen, die benötigt wird.
Der Anspruch von Menschen mit geistiger Behinderung einen möglichst hohen Anteil an Selbstbestimmung und Selbstverantwortung ohne gleichzeitige Überforderung zu leben, setzt voraus, dass sie ihren Alltag im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitgestalten können.
Das Leben in der Wohnstätte soll den Bewohner*innen Geborgenheit vermitteln, ihrem individuellen Teilhabebedarf gerecht werden, die Sicherung der Persönlichkeitsentwicklung wahren und ihre Selbstbestimmung fördern bzw. erweitern.

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